Sie benötigen für die Kfz-Zulassung oder Kfz-Ummeldung eine eVB-Nummer von einer Versicherung.
Die Kfz-Versicherer bestätigt seinem Kunden mit hilfe der eVB-Nummer das er ab dem Tag der Zulassung mindestens Haftpflicht versichert ist.
Früher hieß die eVB-Nummer Doppelkarte.
Die evB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung der Versicherer und kann durch ein zentrales System von der Kfz-Zulassungsstelle abgefordert werde. Mit der Abforderung der eVB kann der Mitarbeiter abgleichen wer als Halter oder eventuell auch abweichender Halter bei der Versicherungsgesellschaft versichert ist. Weitere wichtige Daten wie zum Beispiel: die Anschrift des Halters, eventuell eine gewünschte Saison, falls schon bekannt und reserviert, daß Wunschkennzeichen vom Fahrzeug.
Diese wichtigen Daten müssen korrekt vom Kunden angegeben und vom gewählten Versicherer übermittelt werden.